Barrierefreiheitserklärung
NOBAMED Paul Danz AG ist bemüht, seine/ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für https://www.nobamed.com/.
Beschreibung der Dienstleistung
Wir bieten den Verkauf von medizinschen Produkten auf unserer Website an.
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Die NOBAMED Paul Danz AG beliefert hauptsächlich Fachkreise. Da wir auch Patienten, die Möglichkeit geben wollen, Produkte und Produktbeschreibungen einsehen zu können, arbeiten wir verstärkt daran, unsere Website barrierefrei zu gestalten.
Wie unsere Website die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Webseite ist in großen Teilen mit dem BFSG und der BFSGV vereinbar. Jedoch bestehen noch einige Barrieren auf unseren Seiten, an denen wir aktiv arbeiten und diese in Zukunft beseitigen wollen. Folgende Ausnahmen und Unvereinbarkeiten bestehen. Folgende Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2. Das Shop-System stellt eine Möglichkeit zur Beschriftung nicht zur Verfügung.
- Auf vielen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben. | WCAG: 4.1.2. Das Shop-System stellt eine Möglichkeit zur korrekten Beschriftung der Werte nicht zur Verfügung.
- Auf mehreren Seiten gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind und somit für Hilfstechnologien erreichbar sind, aber eigentlich ignoriert werden soll. | WCAG: 4.1.2 Es handelt sich um ein Aufklappelement, auch Akkordeon genannt. Durch Anklicken (Aktivierung) der Schaltflächen werden zugehörige Abschnitte eingeblendet und entsprechend ausgeblendet, wenn die Schaltflächen erneut angeklickt werden. Das Akkordeon verschafft der jeweiligen Seite eine übersichtliche Struktur und ermöglicht es, schnell auf gesuchte Inhalte zuzugreifen. Wir nutzen dieses Element z. B. bei FAQ Seiten oder Dokumenten, die zum Download bereitgestellt werden. Die Inhalte können von Screenreadern gelesen werden.
- Einige PDF-Dateien sind nicht barrierefrei, aber wir arbeiten aktiv daran, die verbleibenden PDF-Dateien durch barrierefreie Versionen zu ersetzen. Wenn Sie eine bestimmte Datei sofort benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.
Diese Erklärung wurde am 09.07.2026 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen. Die Erklärung wurde zuletzt am 09.07.2026 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden:
NOBAMED Paul Danz AG
Höltkenstrasse 1-5
58300 Wetter (Ruhr)
info@nobamed-ag.com
Tel.: 0049 2335 7609 0
Marktüberwachungsbehörde
Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:
MLBF AöR
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Tel.: 0391 567 6970
Disclaimer
Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 09.07.2026. Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.

